Macht als Verein mit

Am Samstag, 22. Mai 2027, findet der «Tag der guten Tat» schweizweit zum achten Mal statt. Macht mit eurem Verein an der Initiative mit und helft, die Schweiz unter dem Motto «Gemeinsam Gutes tun» mit guten Taten zu bewegen.

Wie könnt ihr als Verein mitmachen?

  • Plant gemeinsam eine gute Tat bei eurer Lieblings-Coop-Verkaufsstelle. Von der guten Tat soll die lokale Bevölkerung profitieren oder sich auch daran beteiligen können.
  • Pro Coop-Verkaufsstelle kann ein Verein mitmachen.
  • Geht auf den/die Geschäftsführer:in eurer Lieblings-Coop-Verkaufsstelle zu und verlangt das Anmeldeformular oder ladet es hier herunter.
  • Anmeldeschluss ist der 27. März 2027.

Ideen für gute Taten

Gute Taten sind Aktionen und Tätigkeiten zugunsten der Mitmenschen oder der Umwelt, wie zum Beispiel:  

  • selbstgebackenen Kuchen verschenken
  • Menschen beim Einkaufen unterstützen
  • Velos pumpen 
  • mit der Bevölkerung Wildbienenhotels oder Nisthilfen bauen
  • basteln und spielen mit Kindern
  • Abfall aufsammeln
  • einen Spielplatz aufwerten
  • eine Waldputzete organisieren
  • Unterstützung eines Alters- und Pflegeheims 
  • Sponsorenlauf für einen guten Zweck

Gute Taten lohnen sich

Coop unterstützt euren Verein mit einer CHF 500.- Coop-Geschenkkarte, dievom Verein eingelöst oder an eine soziale Institution oder Umweltorganisationgespendet werden kann. Euer Verein geniesst lokale Sichtbarkeit am «Tag der gutenTat» im Umfeld eurer Lieblings-Coop-Verkaufsstelle. Ihr habt zudem die Möglichkeit,im Rahmen eurer guten Tat die Coop-Kundschaft auf eure Vereinsaktivitätaufmerksam zu machen, Flyer aufzulegen und potenzielle neue Mitglieder zubegeistern. Ausserdem könnt ihr die Visibilität eurer Vereinsaktivität mitVereinsfahne und -kleidung erhöhen (ausgenommen sind länder- odervolksspezifische Flaggen) und bei Interesse Spenden für den eigenen Vereinsammeln.

Teilnahmebedingungen

Mit einigen Ausnahmen kann jeder Verein an der schweizweiten Initiative mitmachen. Von einer Teilnahme in Zusammenarbeit mit einer Coop-Verkaufsstelle ausgeschlossen sind: Parteien oder politische Gruppierungen und religiöse Organisationen, respektive Glaubensgemeinschaften.