Macht als Verein mit

Am Samstag, 06. Mai 2023, findet schweizweit der «Tag der guten Tat» zum vierten Mal statt. Macht mit eurem Verein an der Mitmach-Initiative mit und helft, die Schweiz unter dem Motto «Gemeinsam Gutes tun» mit guten Taten zu bewegen.

Wie könnt ihr als Verein mitmachen?

  • Plant gemeinsam eine gute Tat bei eurer Lieblings-Coop-Verkaufsstelle. Von der guten Tat soll die lokale Bevölkerung profitieren oder sich auch daran beteiligen können.
  • Geht auf das Verkaufspersonal eurer Lieblings-Coop-Verkaufsstelle zu und verlangt das Anmeldeformular. Anmeldeschluss ist der 28.03.2023.
  • Pro Coop-Verkaufsstelle kann ein Verein mitmachen.

Gute-Taten-Ideen

Gute Taten sind Aktionen und Tätigkeiten zugunsten der Mitmenschen oder der Umwelt, wie zum Beispiel:  

  • selbstgebackenen Kuchen verschenken
  • Menschen beim Einkaufen unterschützen
  • Velos pumpen 
  • mit der Bevölkerung Wildbienenhotels oder Nisthilfen bauen
  • basteln und spielen mit Kindern
  • Abfall aufsammeln
  • einen Spielplatz aufwerten
  • eine Waldputzte organisieren
  • Unterstützung eines Alters- und Pflegeheims 

Gute Taten lohnen sich

Coop unterstützt euren Verein mit einer CHF 500.- Geschenkkarte, die vom Verein eingelöst oder an eine soziale Institution oder Umweltorganisation gespendet werden kann. Euer Verein geniesst lokale Sichtbarkeit am «Tag der guten Tat» im Umfeld und in Form von Präsenz auf einer Stellwand im Eingangsbereich euer Lieblings-Coop-Verkaufsstelle. Ihr habt zudem die Möglichkeit, im Rahmen eurer guten Tat die Coop-Kundschaft auf eure Vereinsaktivität aufmerksam zu machen, Flyer aufzulegen und potenzielle neue Mitglieder zu begeistern.

Möchtet ihr eine gute Tat vollbringen, bei der auch andere mithelfen können? Dann könnt ihr unter http://www.tag-der-guten-tat.ch auf der Taten-Landkarte mit eurem Vereinslogo darauf aufmerksam machen.

Teilnahmebedingungen

Mit einigen Ausnahmen kann jeder Verein an der schweizweiten Initiative mitmachen. Von einer Teilnahme in Zusammenarbeit mit einer Coop-Verkaufsstelle ausgeschlossen sind: Parteien oder politische Gruppierungen und religiöse Organisationen, respektive Glaubensgemeinschaften.